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Erfolgshonorar für Anwälte

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Ab dem 1. Juli 2008 dürfen Rechtsanwälte unter bestimmten Bedingungen Erfolgshonorare mit ihren Mandanten vereinbaren. Diese Regelung wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2006 ermöglicht, um Rechtssuchenden eine Alternative zu bieten, die sie sonst vom Rechtsweg abhalten könnte. Damit diese Neuregelung wirksam wird, sind enge rechtliche Voraussetzungen zu beachten. Rechtsanwälte müssen die Vereinbarung und die vorangegangene Beratung ihres Mandanten detailliert dokumentieren. Wer erfolgsorientierte Honorare nutzen möchte, muss sich intensiver mit der Vorbereitung und Prüfung der Mandatsvereinbarungen beschäftigen. Das Werk bietet eine praxisorientierte Anleitung, unter welchen Bedingungen eine wirksame, erfolgsbasierte Vergütung vereinbart werden kann. Zudem werden alle anderen Arten von Gebühren- und Vergütungsvereinbarungen im Kontext des neuen Rechts ausführlich behandelt. Neben der Erklärung der Neuregelungen enthält das Werk zahlreiche praktische Hilfen wie Checklisten, Beispiele und Mustervereinbarungen. Joachim Teubel und Herbert P. Schons, beide erfahrene Rechtsanwälte und Mitglieder relevanter Kammern, haben maßgeblich an der Entwicklung dieser Regelungen mitgewirkt und bringen ihre Expertise in die Darstellung ein.

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Erfolgshonorar für Anwälte, Joachim Teubel

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2008
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