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Im Oktober 2007 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, das das Rechtsberatungsgesetz von 1935 durch das neu gestaltete Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ersetzt. Ziel des RDG ist der Schutz der Rechtssuchenden und die Stärkung des bürgerlichen Engagements. Alle Berufgruppen dürfen Rechtsdienstleistungen anbieten, wenn diese als Nebenleistung zu ihrem Tätigkeitsfeld gehören, wie beispielsweise Kfz-Werkstätten bei der Abrechnung unstreitiger Schadenfälle. Nichtanwälte können darüber hinaus in Zusammenarbeit mit Anwälten tätig werden. Die beruflichen Kooperationsmöglichkeiten werden durch Änderungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung erweitert, während die Erlaubnistatbestände für Inkassounternehmen und andere Rechtskundige neu gestaltet werden. Zudem wird die unentgeltliche Rechtsberatung unter Anleitung eines Volljuristen, etwa durch Verbraucherzentralen oder Berufsverbände, erlaubt. Das RDG tritt am 1. Juli 2008 in Kraft und beschränkt sich auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen. Die Textsammlung umfasst das RDG, das Einführungsgesetz zum RDG sowie relevante Auszüge aus verschiedenen Gesetzen, darunter die Zivilprozessordnung und das Patentgesetz. Zudem sind Auszüge aus der Begründung des Gesetzentwurfs und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses enthalten, die erste Erläuterungen zu den Neuerungen bieten.
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Rechtsdienstleistungsgesetz, Vicki Vodova
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