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Wertpapierprospektgesetz

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Das Kapitalmarkrecht und mit ihm das Wertpapierprospektgesetz waren in der Vergangenheit einer Reihe von Änderungen unterworfen: - Umsetzung der Prospektrichtlinienänderungsrichtline mit den Änderungen der EU-Prospektverordnung, - Verschiebung der Prospekthaftung vom Börsengesetz in das Wertpapierprospektgesetz sowie - weitere Gesetzesänderungen mit Einflüssen auf das Prospektrecht, wie z. B. der Ersatz des Investmentgesetzes durch das Kapitalanlagegesetzbuch. Auch durch das Schrifttum, die aufsichtsbehördliche Praxis und die Judikative haben sich weitere Veränderungen ergeben. Als logische Konsequenz war die nun vorliegende Neuauflage des Berliner Kommentars WpPG zwingend erforderlich. Zentraler Gegenstand dieser völlig neu bearbeiteten, wesentlich erweiterten Auflage ist das Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Dieses wird durch die EU-Prospektverordnung (809/2004/EG), die im Hinblick auf Gliederung und Mindestinhaltvorgaben des Prospekts direkt anwendbares europäisches Recht darstellt, ergänzt. Die Kommentierung der maßgeblichen Anhänge dieser Verordnung ist hinter § 7 WpPG, der den Mindestinhalt festlegt, implementiert. Darüber hinaus werden – wegen der Zuständigkeit der Börsen für die Zulassung von Wertpapieren – die entsprechenden Hauptzulassungsnormen in §§ 32 ff. BörsG und §§ 1 bis 12 BörsZulV kommentiert. Die bisher gesondert dargestellte Prospekthaftung aus §§ 44 ff. BörsG a. F. ist nun in §§ 21 ff. WpPG zu finden. Hilfreich für die Praxis ist auch die Darstellung des Schweizer Wertpapierprospektrechts. Sie bietet einen wichtigen Einblick und einen hilfreichen Vergleichsmaßstab.

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Wertpapierprospektgesetz, Timo Holzborn

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2014
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