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Der gewerbliche Rechtsschutz in Japan hat sich durch zahlreiche Gesetzesänderungen und umfangreiche Rechtsprechung in den letzten Jahren erheblich verbessert. Es ist vorteilhaft, Schutzrechte anzumelden und gerichtlich durchzusetzen. In der dritten Auflage sind folgende Neuerungen enthalten: Im Patentrecht wird das Einspruchsverfahren wieder eingeführt, und Japan tritt dem Patentrechtsvertrag bei, was zu Verfahrenserleichterungen führt. Es gibt zahlreiche Änderungen bei den Anforderungen für Patentanmeldungen sowie Fristen im Beschwerdeverfahren. Wichtige Gerichtsentscheidungen betreffen unter anderem Product-by-process-Patente, Schadensersatz bei Nichtbenutzung, Laufzeitverlängerungen und die Äquivalenzdoktrin. Zudem wird das Arbeitnehmererfinderrecht neu gestaltet, insbesondere hinsichtlich der Vergütung und des Zeitpunkts des Rechtsübergangs. Im Markenrecht gibt es eine erhebliche Ausweitung der zulässigen Markenformen, und Japan tritt dem Markenrechtsvertrag bei. Wichtige Gerichtsentscheidungen betreffen die Registrierbarkeit und Verletzung von Marken, insbesondere im Internet. Im Gebrauchsmusterrecht wurden die Anforderungen für Anmeldungen sowie Fristen geändert. Im Designrecht tritt Japan dem Haager Musterabkommen bei, und es gibt neue Regelungen für graphische Benutzeroberflächen. Schließlich gab es 2015 umfangreiche Gesetzesänderungen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, insbesondere zum Schutz von Know-how.
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Gewerblicher Rechtsschutz in Japan, Klaus Hinkelmann
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- 2019
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