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Präventive Unternehmenssanierung im deutschen und im französischen Recht

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Der präventiven Sanierung, d. h. der Sanierung vor Eintritt der Insolvenzreife, werden die größten Erfolgsaussichten für einen nachhaltigen „turn around“ wirtschaftlich angeschlagener Unternehmen zugeschrieben. Dennoch führt die präventive Sanierung in Deutschland ein Schattendasein. Zurückzuführen ist dies u. a. darauf, dass die deutsche Gesetzgebung die präventive Unternehmenssanierung weitgehend ausklammert. Das französische Unternehmensinsolvenzrecht hingegen hält eine ganze Reihe eigenständiger Rechtsinstitute zur präventiven Sanierung von Unternehmen bereit, nicht zuletzt ein durch das Reformgesetz vom 26. Juli 2005 eingeführtes, an das sog. Chapter XI-Verfahren des US-amerikanischen Bankrupcty Code angelehntes, präventives Kollektivverfahren. Die Arbeit ist für den Praktiker wie für den Theoretiker gleichermaßen von Interesse: Sie setzt sich umfassend mit bestehenden Möglichkeiten und Risiken der präventiven Unternehmenssanierung im französischen und im deutschen Recht auseinander. Dabei werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtssysteme aufgezeigt und letztlich auf dieser Grundlage konkrete Ansätze für eine Reform des deutschen Rechts entwickelt.

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Präventive Unternehmenssanierung im deutschen und im französischen Recht, Natalia Alexandra Medla

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2008
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