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Internationales Investitionsrecht

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Auslandsinvestitionen bilden neben dem internationalen Handel mit Waren und Dienstleistungen die zweite große Säule im internationalen Wirtschaftsverkehr. Mit dem Schutz solcher Investitionen befasst sich das Internationale Investitionsrecht, welches sich in den letzten zehn Jahren zu einem eigenständigen Fachbereich des Wirtschaftsvölkerrechts entwickelt hat. Geschützt werden langfristige Auslandsinvestitionen, etwa Infrastruktur- und Rohstoffkonzessionen vor entschädigungsloser direkter oder indirekter Enteignung, Diskriminierungen oder auch unbilligem Staatshandeln. Bilaterale Investitionsschutzabkommen bilden dabei das wesentliche Schutzinstrument. - Allgemeine Einführung - Investitionsschutz im allgemeinen Völkerrecht - Schutz ohne besondere Absicherung - Der Schutz von Investoren über Investitionsverträge - Der Schutz von Investoren über Investitionsschutzabkommen - Absicherung von Investitionen über Garantien/Versicherungen - Investitionsstreitigkeiten vor internationalen Streitbeilegungsinstitutionen - Bewertung des Investitionsschutzrechtes und Ausblick In einem Anhang werden wesentliche Texte und Materialien dieses Bereichs abgedruckt, u. a.: - Liste der aktuellen deutschen bilateralen Investitionsschutzabkommen - Deutsch-chinesisches Investitionsschutzabkommen - Konvention des International Center for Settlement of Investment Disputes - ILC-Draft Articles on State Responsibility - Interpretationsregeln der Wiener Vertragsrechtskonvention Dr. Jörn Griebel ist Geschäftsführer des International Investment Law Center Cologne und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Völkerrecht, Europarecht, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. Für Anwälte in Unternehmen und Wirtschaftskanzleien, Studierende.

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Internationales Investitionsrecht, Jörn Griebel

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2008
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