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Die europäische Verfassungsdiskussion des 18. Jahrhunderts

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Die Entstehung des modernen Verfassungsbegriffs ist eng mit den Revolutionen von 1776 und 1789 verbunden. Der Verfassungsdiskurs spiegelt die revolutionäre Überwindung der altständischen Gesellschaft und den Verrechtlichungsprozess staatlicher Herrschaft im Zeichen der Aufklärung wider. Nach 1800 zeigt sich in der europäischen Verfassungswelt eine Monarchiekonzentration, die den napoleonischen Staatsautoritarismus widerspiegelt. Ulrike Müßig verdeutlicht, dass das Erstarken der Parlamente nach der französischen Julirevolution 1830/31 zu einem fließenden Übergang vom konstitutionellen zum parlamentarischen System führte, während die Normen weitgehend unverändert blieben. Obwohl die Regierung des Monarchen formal nicht an die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse gebunden war, wurde deren Berücksichtigung zur politischen Normalität. Dies führte in Frankreich, Belgien und England zu einem signifikanten Parlamentarisierungsschub, während in der deutschen Verfassungspraxis der repressive bundespolitische Rahmen einen dauerhaften Einfluss der Kammern auf die monarchisch bestimmten Regierungen verhinderte. Die Offenheit des Konstitutionalismus im Verhältnis zwischen Monarch und Parlament zeigt, dass Verfassungsgeschichte dynamisch ist und nicht mit statischen Ordnungszusammenhängen der Herrschaftsbegründung und -begrenzung gleichzusetzen ist. Das Kräfteverhältnis der Verfassungsgrößen ist in Bewegung, was das evolutionäre Verständn

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Die europäische Verfassungsdiskussion des 18. Jahrhunderts, Ulrike Müßig

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2008
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