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Die Weitergeltung von firmentariflichen Regelungen im Fall des Betriebsübergangs nach § 613a BGB

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Der Firmen- oder Haustarifvertrag hat als Instrument, Arbeitsbedingungen individuell den Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens anzupassen, immer mehr an Bedeutung gewonnen. Der in den letzten Jahren verstärkt auftretende Strukturwandel in fast allen Wirtschaftsbereichen führt bei vielen Unternehmen zu weitreichenden Maßnahmen der Neuorganisation und der Sanierung. Sehr oft kommt es dabei zu einem Wechsel des Betriebsinhabers. Gerade deshalb rückt immer mehr die Frage in den Vordergrund, wie sich das rechtliche Schicksal der bei den übergehenden Betrieben geltenden firmentariflichen Regelungen darstellt.

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Die Weitergeltung von firmentariflichen Regelungen im Fall des Betriebsübergangs nach § 613a BGB, Henning Hartmann

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2008
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