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Die Untersuchung zielt darauf ab, das Kündigungsschutzrecht zu systematisieren und den Begriff des Sonderkündigungsschutzes zu definieren. Der Gesetzgeber hat verschiedene Möglichkeiten erkannt, um die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers einzuschränken. Sonderkündigungsschutz betrifft Arbeitnehmer, die sich in besonderer Weise vom „typisch durchschnittlichen“ Arbeitnehmer unterscheiden und daher stärker von Kündigungen bedroht sind. Hierzu zählen beispielsweise Schwerbehinderte, Betriebsbeauftragte, Mandatsträger sowie Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes. René von Wickede thematisiert auch die Verpflichtung des Gesetzgebers, einen Sonderkündigungsschutz zu gewährleisten, ohne das bestehende Kündigungsrecht zu ignorieren. Diese hoheitlichen Schutzpflichten ergeben sich aus der Verfassung und müssen den Ermessensspielraum des Gesetzgebers berücksichtigen. Verbindliche Handlungspflichten können nur in einem Mindestmaß formuliert werden, da der Schutz besonderer Arbeitnehmer einen Eingriff in Art. 12 GG darstellt, der sowohl den Arbeitgeber als auch Arbeitsuchende betrifft. Verbindliche Aussagen über den Sonderkündigungsschutz müssen das Unter- und Übermaßverbot beachten. Verfassungsrechtliche Überlegungen zeigen die Notwendigkeit eines Sonderkündigungsschutzes in verschiedenen Konstellationen, wobei der erforderliche Schutzumfang variiert. Ein Vergleich belegt, dass das bestehende Sonderkündigungss
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Sonderkündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, René von Wickede
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- 2009
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