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Zurechenbarkeit von Retterschäden bei Brandstiftungsdelikten nach dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts

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Die Arbeit untersucht die Grenzen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Brandstifters für Retterschäden. Retter können im Rahmen des durch den Brandstifter ausgelösten Rettungseinsatzes (konkret) gefährdet, verletzt oder gar getötet werden. Da die Brandstiftung praktisch immer mit einem Rettungseinsatz einhergeht, ist eine Verantwortung des Brandstifters für Retterschäden naheliegend. Da für professionelle Retter höhere Rettungsanforderungen als für private Retter gelten, wird zwischen den beiden Retterarten strikt differenziert. Da eine Rettungsverpflichtung dem Rettungseinsatz seine Freiwilligkeit nimmt, ist eine Verantwortung für Retterschäden grundsätzlich zu bejahen. Der Verantwortungszuschnitt ist jedoch nicht grenzenlos. Sofern der Retter aufgrund eines persönlich vorwerfbaren Fehlers zu Schaden kommt, entfällt der Verantwortungszusammenhang. Die in dieser Arbeit abstrakt gewonnenen Befunde werden anhand von praktischen Beispielsfällen erläutert und vertieft.

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Zurechenbarkeit von Retterschäden bei Brandstiftungsdelikten nach dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts, Markus Thier

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2009
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