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Der wettbewerbliche Dialog im Spannungsfeld der Grundsätze des Vergaberechts

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Das im Juni 2005 eingeführte Verfahren des Wettbewerblichen Dialogs im nationalen Vergaberecht ist speziell für die Vergabe komplexer Aufträge konzipiert, bei denen die Erstellung der Leistungsbeschreibung oft herausfordernd ist. Die strengen, formalisierten Verfahrensregelungen stehen im Widerspruch zum Bedarf der Auftraggeber nach flexibler Gestaltung. Dennoch muss ein transparenter und diskriminierungsfreier Ablauf für alle Verfahrensteilnehmer gewährleistet sein. Tobias Helmut Schneider untersucht den Anwendungsbereich des Wettbewerblichen Dialogs und integriert ihn in das bestehende System der vergaberechtlichen Verfahren. Er entwickelt Beurteilungskriterien für die Voraussetzungen „besonders komplexer Auftrag“ und „objektive Unmöglichkeit“. Zudem wird ein Vergleich mit internationalen Verfahren zur Bewältigung komplexer Beschaffungen angestellt, basierend auf dem Agreement on Government Procurement und den UNCITRAL Modellgesetzen. Der Hauptteil der Arbeit beschreibt den Ablauf des Wettbewerblichen Dialogs und beleuchtet die Gestaltungsspielräume des öffentlichen Auftraggebers innerhalb des normierten Verfahrensrahmens. Dabei wird deutlich, dass ausreichend Freiraum besteht, um das Verfahren nach den Prioritäten des Auftraggebers bei der Lösungsfindung zu gestalten.

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Der wettbewerbliche Dialog im Spannungsfeld der Grundsätze des Vergaberechts, Tobias Helmut Schneider

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2009
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