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Die Sprachenvielfalt innerhalb der Europäischen Union kann bei Marktteilnehmern mit unterschiedlichen Muttersprachen zu Kommunikationsbarrieren und damit zu rechtlichen Problemen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern führen. Sprachbarrieren werden von einem Großteil der europäischen Verbraucher als Haupthemmnis für den grenzüberschreitenden Einkauf betrachtet und wirken sich damit unmittelbar nachteilig auf den Binnenmarkt aus. Vor diesem Hintergrund wäre es eine zentrale Aufgabe des EG-Rechts zu regeln, in welcher Sprache vorvertragliche Informationen gegeben, Verträge abgeschlossen und abgewickelt sowie Produkte etikettiert und beworben werden. So evident hier das Problem ist, so erstaunlicher ist, dass Regelungen zur Sprache im verbraucherrechtlichen Acquis communautaire keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen. An dieser Stelle setzt die Arbeit an. In begrenzter Auswahl der Referenzgebiete, nämlich das EG-Recht als vielsprachige, das luxemburgische Recht als mehrsprachige und das deutsche Recht als einsprachige Rechtsordnung, geht die Zielsetzung zunächst dahin, eine Bestandsaufnahme der Sprachregelungen im Verbraucherrecht vorzunehmen. Auf dieser Grundlage und mit Blick auf die Aufgabe des EG-Rechts, einen effektiven Verbraucherschutz zu gewährleisten, erfolgt sodann eine Bewertung des Vorgefundenen, an die sich Überlegungen zur Notwendigkeit einer Gesamtkonzeption der Sprachregelungen im europäischen Verbraucherrecht anschließen.
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Sprache und Verbraucherinformation in der Europäischen Union, Deutschland und Luxemburg, Elisabeth Lege
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