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Das Beweisverbot

Grundlegung und Konkretisierung rechtlicher Grenzen der Beweiserhebung und der Beweisverwertung im Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren

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Über Beweisverbote wird seit langem kontrovers diskutiert, jedoch meist nur im Kontext spezifischer Verfahrensarten. Olaf Muthorst skizziert eine allgemeine Beweisverbotslehre, die für alle gerichtlichen und behördlichen Verfahren tragfähig ist. Er untersucht die Grundlagen der Beweisverbote und verortet sie im Gedanken, dass der Beweis, wie das gesamte Verfahren, der Bindung an das Recht unterliegt, um eine rechtskonforme Entscheidung zu gewährleisten. Beweisverbote müssen im Spannungsfeld von ordnungsgemäßem Verfahren und gerechter Entscheidung rechtlich begründet werden und in ein Wertungsgefüge eingeordnet werden, das im Geltungsanspruch des Rechts seinen Ursprung hat. Der Autor verdeutlicht, dass die Konkretisierung der Rechtsbindung des Beweises zu spezifischen Beweisverboten eine Frage der Ausgestaltung und Anwendung des einfachen Rechts ist, in der auch verfassungsrechtliche Bindungen konkretisiert werden. Diese Bindungen bieten Maßstäbe dafür, wann Beweisführung überflüssig oder unzulässig ist. Auf der Ebene des einfachen Rechts spiegeln sich diese Vorgaben im Grundsatz der Verfahrensökonomie sowie in Standards und Wertungen zum Schutz bestimmter Informationen wider. Je nach Anknüpfungspunkt (Beweistatsache, Beweismittel oder Durchführung der Beweiserhebung) resultiert aus dem Beweisverbot das Verbot, ein Beweismittel zu erheben, sowie das Verbot, Beweisergebnisse bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.

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Das Beweisverbot, Olaf Muthorst

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2009
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