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Die Nachlaßpflegschaft

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Viele Menschen sterben vereinsamt ohne Kontakt zu den Angehörigen: Erben unbekannt, Annahme ungewiss, Gläubiger machen Rechte geltend - ein Nachlasspfleger muss her! Die Nachlasspflegschaft ist jedoch nur dürftig geregelt (§§ 1960-1962 BGB, §§ 342 ff. FamFG), durch Verweisungen kompliziert und teilweise unpraktikabel… Dringend gebotene Abhilfe schafft das FamRZ-Buch: Hier gibt es „einen hervorragenden Einblick in alle wesentlichen Zusammenhänge, in die eine Nachlasspflegschaft gestellt ist.“* Die Neuauflage berücksichtigt durchgängig das zum 1.9.2009 in Kraft tretende FamFG, ebenso weitere (u. a. PStG) bzw. geplante (z. B. § 1813 BGB) Änderungen! So mussten die Abschnitte - Vergütung (55 Seiten - neues VBVG!), - Erbenermittlung und Erbenermittler, - Rechtsmittel in weiten Teilen neu geschrieben werden. Der Schwerpunkt liegt weiter auf den finanziellen Fragen (u. a. Bankgeschäfte, Kosten). Eine prägnante, äußerst informative Darstellung (zahlreiche Adressen und Hin-weise!) für Nachlasspfleger, Nachlass- und Betreuungsgerichte, Anwälte, Behörden (Sozial-, Ordnungs- Finanzämter, Fiskus), Bestattungsunternehmen, sonstige Gläubiger und Schuldner sowie die ermittelten Erben selbst!

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Die Nachlaßpflegschaft, Walter Zimmermann

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2001
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