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Das neue Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG) ist seit 20. 6. 2009 in Kraft. Es regelt die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden und bringt - neue Pflichten für die Behörden - neuen Kosten- und Haftungsaufwand für Anlagenbetreiber - das neue Instrument der Umweltbeschwerde Der vorliegende Kommentar erläutert das neue Gesetz, mit folgenden Schwerpunkten: - Anwendungsbereich des B-UHG, insb auch zu den Begriffen „Umweltschaden“ und „Betreiber“ - Abgrenzung der Umwelthaftung von der Haftung nach bürgerlichem Recht - Pflichten von Betreiber und Behörde - Wer trägt die Kosten für Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen: Betreiber, Dritte, Liegenschaftseigentümer? - Umweltbeschwerde: berechtigte Personen, Verfahrensfragen
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Bundes-Umwelthaftungsgesetz, Herwig Hauenschild
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- 2009
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