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Im modernen Konstitutionalismus wird die geschriebene Verfassung als Fundament von Demokratie und Rechtsstaat betrachtet. Sie bildet die Grundlage für die Ausgestaltung des Rechts und wird daher in qualifizierten Gesetzgebungsverfahren erlassen. Dennoch zeigt die Rechtswirklichkeit, dass Verfassungen auch durch die Rechtsprechung der höchsten Gerichte gestaltet werden. Diese wenig beachtete Dimension der Verfassungsentwicklung, das konstitutionelle Richterrecht, steht im Fokus der vorliegenden Habilitationsschrift. Der erste Teil beleuchtet das Richterrecht anhand der Grundrechtsjudikatur in der Schweiz, Deutschland und den europäischen Gerichtshöfen (EGMR, EuGH). Dabei erweist sich das konstitutionelle Richterrecht als normativer Mehrwert, der die Verfassungsordnungen erweitert und an aktuelle Entwicklungen anpasst. Im zweiten Teil wird die rechtsstaatliche Zuordnung und demokratische Legitimität des konstitutionellen Richterrechts kritisch hinterfragt. Antworten darauf werden im Kontext des verfassungsmäßigen Auftrags der höchsten Gerichte zur Verfassungsrechtspflege sowie anhand grundlegender Prinzipien der Verfassung erarbeitet. Ziel der Untersuchung ist es, sowohl die Möglichkeiten und die Unentbehrlichkeit als auch die Grenzen der richterlichen Verfassungsfortbildung aufzuzeigen.
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Der Richter als Verfassungsgeber?, Elisabeth Chiariello
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- 2009
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