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Claudio Franzius untersucht, wie das europäische Verfassungsrecht auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon konzipiert werden kann. Er beleuchtet zentrale Begriffe wie Verfassung, Demokratie und Legitimität, die aus einem spezifischen historischen Kontext stammen und dazu dienen, das staatliche Gemeinwesen zu ordnen. Verfassungsrecht wird als staatsbezogenes Recht betrachtet, wobei das europäische Verfassungsrecht als zivilisatorische Errungenschaft der Moderne gilt. Da die Europäische Union jedoch kein Staat ist und dies auch nicht werden soll, stellt sich die Frage, ob die traditionellen staatstheoretischen Konzepte angemessen sind. Franzius argumentiert, dass diese Begriffe nicht aufgegeben, sondern auf ein nicht-staatliches Gemeinwesen angewendet werden müssen. Er kritisiert die dichotome Sichtweise von Staat und Nicht-Staat sowie von Verfassung und Nicht-Verfassung. Um die Verfassung zu bewahren, muss sie europäisch gedacht werden, als ein Gemeinwesen, das nationale und supranationale Elemente in wechselseitiger Komplementarität integriert. Dies impliziert, dass es keine europäische Verfassung jenseits der nationalen Verfassung geben kann und umgekehrt keine nationale Verfassung, die sich gegen das Europarecht positionieren könnte.
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Europäisches Verfassungsrechtsdenken, Claudio Franzius
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