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Kooperative Rechtssetzung

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Der heutige Staat hat mehr Aufgaben übernommen, als er mit den ihm verfügbaren Ressourcen angemessen erfüllen kann. Um handlungsfähig zu bleiben, kooperiert er mit Akteuren der Gesellschaft. Die vorliegende Studie prüft aus rechtlicher Sicht, inwiefern der Staat sich die Arbeit privater Rechtssetzer zu Nutze machen oder Private zur Rechtssetzung heranziehen kann und darf. Im ersten Teil werden die verschiedenen Phänomene kooperativer Rechtssetzung dargestellt und systematisiert. Der zweite Teil befasst sich mit den Begriffen zur kooperativen Rechtssetzung: Steuerung, Regulierung, regulierte Selbstregulierung, kooperative Rechtssetzung. Im dritten Teil wird den staatstheoretischen, insbesondere den philosophischen und historischen Voraussetzungen der kooperativen Rechtssetzung nachgegangen, ein vertiefter Blick in die Geschichte des schweizerischen Bundesstaates geworfen, und es werden die Positionen der Staatsrechtslehre und die Verfassungsgrundlagen zum Verhältnis von Staat und Gesellschaft analysiert. Der vierte Teil konzentriert sich auf die Dogmatik der kooperativen Rechtssetzung: Was wird unter Rechtssetzung verstanden, ob und inwiefern können Private Rechtssetzungssubjekte sein und unter welchen Voraussetzungen kann der Staat private Normbestände übernehmen. Dieser Teil schliesst mit einer Diskussion über den (teilweisen) Verzicht auf eine staatliche Regelung zur Verwirklichung von Verfassungsaufgaben.

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Kooperative Rechtssetzung, Christoph Errass

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2010
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