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Das neue Dienstrecht in Bayern

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Zum Werk In Folge der Föderalismusreform I wurde das Beamtenrecht in Bayern insgesamt neu geordnet. Das bisherige (Bundes-)Beamtenrechtsrahmengesetz wurde abgeschafft, die bisherige Zuständigkeitsstruktur völlig verändert. Das neue Bayerische Beamtengesetz regelt nun sämtliche Vorschriften, die sich mit Besoldung und Versorgung befassen. Weitere Regelungen sind durch eine neue Dienstrechtsreform in Kraft getreten. Die vorliegende Einführung stellt die Dienstrechtsreform in Bayern von der Einstellung und Anwärterzeit des Beamten bis zum Eintritt in den Ruhestand einschließlich eines Überblicks über die Versorgungsbezüge dar. Zahlreiche Übersichten und Schaubilder, die über ein gesondertes Verzeichnis erschlossen werden, bieten einen schnellen Überblick über die Neuerungen der Reform. Vorteile auf einen Blick - Darstellung des gesamten Dienstrechts von der Einstellung bis zum Eintritt in den Ruhestand - zahlreiche Grafiken und Übersichten Zur Neuauflage Die 2. Auflage enthält die neueste Rechtsprechung zum neuen Dienstrecht sowie erste gesetzgeberische Änderungen zum Leistungslaufbahnrecht und zum Besoldungsrecht. Zielgruppe Für Personalreferenten, Personalabteilungsleiter der jeweiligen Dienstherren (Landesministerien, nachgeordnete Landesbehörden, Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Freistaats Bayern unterliegen) sowie die einzelnen Beamten und deren Berufsverbände.

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Das neue Dienstrecht in Bayern, Alexander Voitl

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2015
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