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Das neue Wasser- und Naturschutzrecht

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Die Ereignisse rund um den Hangrutsch in Nachterstedt im Sommer 2009 haben das Wasser- und Naturschutzrecht in den Fokus gerückt. Die Auswirkungen auf Wasserhaltung und Naturschutzmaßnahmen in Bergbaufolgelandschaften werden analysiert, ebenso die grundlegende Haftungsfrage. Dieses Ereignis dient als Einstieg in die Betrachtung des Wasser- und Naturschutzrechts, das ab dem 1.3.2010 in Kraft tritt. Nach dem Scheitern des UGB wurden bestehende Einzelgesetze überarbeitet. Dr. Konrad Berendes, der damalige Referatsleiter im Bundesumweltministerium, erläutert das neue Bundeswasserrecht. Dr. Berthold Viertel von RWE Power AG und Dr. Peter Queitsch vom Städte- und Gemeindebund NRW beleuchten die Konsequenzen aus der Sicht der Rohstoffwirtschaft und der Kommunen. Dr.-Ing. Klaus Freytag, Präsident des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, beschreibt die tiefgreifenden Auswirkungen des Naturschutzrechts auf den Bergbau und die damit verbundenen praktischen Anforderungen. Ministerialrat Dr. Stefan Lütkes stellt die wesentlichen Neuerungen des neuen Bundesnaturschutzrechts vor, während Regierungsdirektor Peter Berghoff vom MUNLV NRW das Regelwerk aus landespolitischer Perspektive bewertet. Die Einbindung verschiedener Fachvertreter ermöglicht einen umfassenden Überblick über die Herausforderungen und Lösungsansätze in der Praxis.

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Das neue Wasser- und Naturschutzrecht, Walter Frenz

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2010
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