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Der Unionsgesetzgeber als Adressat der Grundfreiheiten

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Das Werk zeigt, dass der Unionsgesetzgeber grundsätzlich nicht an die Grundfreiheiten gebunden ist, der EuGH jedoch bei der Beurteilung des Sekundärrechts immer wieder auf diese speziellen Rechtsinstrumente zurückgreift. Eine genauere Betrachtung der relevanten Entscheidungen offenbart eine anfänglich inkonsistente Argumentationslinie, die heute in eine "ständige Rechtsprechung" mündet und die anfänglichen Orientierungsschwierigkeiten überwindet. Dies führt dazu, dass die Grenzen zu den Grundrechten verschwimmen. Der Autor verdeutlicht den besonderen Charakter der Grundfreiheiten als zwischenstaatliche Rechtsinstrumentarien. Die Untersuchung der Struktur, Funktion und Weiterentwicklung hin zu speziellen Grundrechten zeigt, dass die Bindung des Unionsgesetzgebers vertraglich nicht vorgesehen und eine entsprechende Anwendung nicht erforderlich ist. Die Arbeit enthält eine Gegenüberstellung aller möglichen Adressaten sowie eine umfassende Darstellung der wissenschaftlichen Diskussion und relevanten Rechtsprechung. Die unterschiedlichen Begründungsansätze des EuGH werden herausgearbeitet. Zudem wird die besondere Perspektive des Unionsgesetzgebers bei der Regulierung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs und die damit verbundenen Gefahrenlagen untersucht. Durch die Abgrenzung von den Unionsgrundrechten wird der zwischenstaatliche Charakter der Grundfreiheiten deutlich.

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Der Unionsgesetzgeber als Adressat der Grundfreiheiten, Julien Zazoff

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2011
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