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Die Rechtsquellen des Kantons Zürich

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Der Rechtsquellenband Zurcher Richtebrief enthalt das alteste Stadtrecht Zurichs. Als richtebrief wurde vom 13. bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts eine Sammlung von Satzungen bezeichnet, welche die Grundlage fur die Rechtsprechung des Ratsgerichts, des Schultheissengerichts und ab 1304 der Pfaffenrichter des Chorherrengerichts bildete. Der ursprungliche, nicht uberlieferte Richtebrief, der sich vor allem mit Ubergriffen gegen Leib und Leben sowie Verstossen gegen den Stadtfrieden befasste, wurde im Laufe der Zeit erweitert und regelte immer weitere Bereiche des stadtischen Lebens. Der Rat erliess Satzungen betreffend Burgerrecht, Liegenschaftenerwerb durch Kloster, Hochzeiten, Nachtruhe, Waffentragen, Tuch- und Weinhandel, Bau- und Kreditwesen, Glucksspiel, Fischerei und vielem mehr. Er regulierte aber auch sich selbst, indem er etwa die Art und Weise der Ratswahl festlegte oder die Annahme von Bestechungsgeldern durch Ratsmitglieder unter Strafe stellte. In seiner um 1304 uberlieferten Form mit rund 360 Artikeln ist der Zurcher Richtebrief eine der bedeutendsten spatmittelalterlichen Gesetzessammlungen des deutschen Sprachgebiets. Die Satzungen des Richtebriefs sind nicht nur aus rechtshistorischer Sicht von grossem Wert, sondern bilden auch reichhaltiges Quellenmaterial fur Forschende der Wirtschafts- und Sozialgeschichte und gewahren einen einzigartigen Einblick in das Leben im spatmittelalterlichen Zurich.

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Die Rechtsquellen des Kantons Zürich, Daniel Bitterli

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