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Kommentar zum Sozialgesetzbuch V

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Der Kommentar zum SGB V befasst sich mit dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, einem Rechtsgebiet, welches sich wie kaum ein anderes ständig in Bewegung befindet, um den politischen und praktischen Anforderungen, die an die Krankenversicherung von den unterschiedlichsten Seiten gestellt werden, gerecht zu werden. Geregelt sind dort Themen wie die unterschiedlichen Leistungen der Krankenversicherung (wie Vorsorgeleistungen und die unterschiedlichen Leistungen bei Krankheit), der versicherte Personenkreis sowie die Beziehungen zwischen Krankenversicherung und Leistungserbringern (Ärzten und Therapeuten, Krankenhäusern, Apotheken). Außerdem finden sich im SGB V die Regelungen zur Organisation und zur Finanzierung der Krankenkassen. Neu in der dritten Auflage: · Änderungsgesetze aus dem Jahr 2017 wie das · Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, · GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) · Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) · „Blut- und Gewebegesetz“ · sowie das „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“. · Die Auswirkungen des zum 01.01. 2017 in Kraft getretenen Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) und des in zahlreichen Stufen sukzessive ab dem 01. 01. 2018 in Kraft tretenden Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf das Krankenversicherungsrecht sind eingearbeitet.

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Kommentar zum Sozialgesetzbuch V, Eberhard Eichenhofer

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2018
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