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Stossen Kriminalfälle auf öffentliches Interesse, entsteht ein Spannungsfeld für die geheime Strafuntersuchung. Der Staatsanwalt ist nicht frei, die Öffentlichkeit zu informieren, sondern muss bei gegebenen Voraussetzungen die öffentlichen Interessen berücksichtigen. Die Medienwahrnehmung deckt sich nicht immer mit der Einschätzung des Staatsanwalts. Diese Dissertation untersucht die Ursachen dieses Spannungsfelds und analysiert die kantonalen Strafprozessordnungen, die die Öffentlichkeitsarbeit unterschiedlich regeln. Besonders die Zürcher Praxis, die der Autor als Staatsanwalt mitprägt, wird berücksichtigt. Mit der Vereinheitlichung der Schweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 wurde die Öffentlichkeitsarbeit standardisiert. Während das geheime Vorverfahren die Öffentlichkeit in der Regel ausschließt, streben die Medien an, interessante Kriminalfälle transparenter zu machen. Daher besteht ein Bedarf an Analyse der beteiligten Interessen. Zudem wird die Frage behandelt, wie der Prozess zur Öffentlichkeitsinformation als Ausnahme gestaltet und kommuniziert werden sollte, um zukünftige Konflikte und Missverständnisse zu minimieren. Eine offene und klare Medieninformation kann Vertrauen schaffen.
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Strafuntersuchung und Medien im Spannungsfeld der Interessen, Rolf Jäger
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- 2010
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