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Steuergesetz (SteG) 2011

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Dieser erste Kommentar über das Liechtensteinische Steuerrecht behandelt Artikel für Artikel die Bestimmungen des neuen Liechtensteinischen Steuerrechtes. Mit dem neuen Gesetz verfügt Liechtenstein über ein attraktives, wettbewerbs- und leistungsfähiges Steuerrecht. Die Senkung der Erwerbssteuer für juristische Personen (Körperschaftsteuer) auf einen Steuersatz von 12.5% macht Liechtenstein für neue Betriebsansiedelungen, Industrie- und Handelsbetriebe interessant. Banken und Versicherung profitieren von einem der weltweit niedrigsten Steuersätze. Mit dem gewinnreduzierenden Eigenkapital-Zinsabzug erfolgt eine weitere Reduktion der Steuern. Der Abzug für Einkünfte aus Immaterialgüterrechten und die Gruppenbesteuerung sind weitere Vergünstigungen. Privatvermögensstrukturen zahlen nur eine Minimalsteuer von 1 200 Franken und werden steuerlich nicht veranlagt (vorbehaltlich der Genehmigung durch die EFTA Überwachungsbehörde (ESA), welche die Vereinbarkeit dieser Bestimmung mit dem europäischen Beihilfeverbot zu überprüfen hat). Auch natürliche Personen profitieren. Die Schenkungs- und die Erbschaftssteuer wurden abgeschafft. Für zuziehende Ausländer gibt es die Möglichkeit einer Aufwandbesteuerung (Rentnersteuer). Eine Einkommensbesteuerung entfällt für diese gänzlich. Der Kommentar enthält neben den steuerrechtlichen Bestimmungen die wichtigsten anderen anwendbaren Bestimmungen.

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Steuergesetz (SteG) 2011, Markus Wanger

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2011
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