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Die Heterogenität der Europäischen Union hat mit den Erweiterungen nach der Jahrtausendwende stark zugenommen. Die Untersuchung geht der Frage nach, wie die EU die Integration der Mitgliedstaaten regelt und ob auf Basis des Lissaboner Vertrages eine veränderte Vorgehensweise auszumachen ist. Aus Sicht der evolutorischen Ökonomie sprechen viele Argumente für eine Integration, die eine Ko-Existenz verschiedener mitgliedstaatlicher Lösungsansätze für bestimmte Politiken zulässt. Die systemwettbewerbliche Bereitstellung verschiedener Regulierungsangebote trägt nicht nur der Präferenzheterogenität innerhalb Europas sehr gut Rechnung, sondern steigert auch die Wettbewerbsfähigkeit des Gesamtsystems. Der Wettbewerb um die beste Regulierung wird als integrationsförderndes Kontroll- und Entdeckungsverfahren interpretiert. Die Überprüfung ausgewählter Teile des Acquis Communautaire zeigt, dass innerhalb der EU kein maßgeblicher Systemwettbewerb zustande kommen kann und diese Option auch nicht verfolgt wird. Im Gegenteil dominiert eine Integration durch zentral vorgegebene Konstruktion. Kritisch bewertet werden in diesem Zusammenhang die Anreizstrukturen der EU-Organe. Die im Rahmen des Lissaboner Vertrages neu interpretierte Verstärkte Zusammenarbeit oder auch die aufgewertete Position der nationalen Parlamente sind zwei Ansatzpunkte, um fortan zumindest vereinzelt systemwettbewerbliche Elemente in Europa zur Geltung kommen zu lassen.
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Das europäische Integrationskonzept vor dem Hintergrund des Acquis Communautaire, Daniel Mitrenga
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- 2011
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