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Im Fokus dieser Rechtsphilosophie steht die Entdeckung der Autonomie des Rechts gegenüber ethisch-moralischen oder positivistischen Begründungen. Diese Autonomie entstand durch die Entlastung von ethischen Ansprüchen durch performativ-rituelle Sprechakte, die symbolische Handlungen darstellen und ein eigenes System schaffen, in dem soziale Verhaltensweisen auf gerechten Ausgleich geprüft werden können. Die Rechtsstrukturen werden anthropologisch begründet, basierend auf der Fortentwicklung der transzendentalen Rechtslehre Kants und Fichtes sowie in Auseinandersetzung mit der vergleichenden Verhaltenslehre. Der rechtliche Ausgleich ist auf den Grundsatz des gegenseitigen Vorteils zurückzuführen, der sich im Vertragsverhältnis manifestiert, jedoch nicht utilitaristisch verstanden werden sollte. Das Urmodell des Vertrags, trotz seiner Unzulänglichkeiten – besonders im Strafrecht – bildet die Grundlage aller Rechtszweige, einschließlich der Rechtsgemeinschaft des Staates, die sich aus der Gewaltherrschaft entwickeln musste. Die verschiedenen Vertragstypen, wie Kaufvertrag, Arbeitsvertrag und Wirtschaftsvertrag, stehen jedoch vor der Herausforderung, ein Gleichgewicht zwischen sozialer Gerechtigkeit und den völkerrechtlichen Verträgen mit universeller Geltung, insbesondere den Menschenrechten, zu wahren.
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Rechtliches Verhalten und die Idee der Gerechtigkeit, Klaus Hammacher
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- 2011
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