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Mit der Vereinheitlichung des Schweizerischen Zivilprozessrechts per 1. Januar 2011 wurde für Klagen aus Vertrag ein zusätzlicher Gerichtsstand am Erfüllungsort der charakteristischen Leistung eingeführt. Das vorliegende Werk unterzieht die entsprechende Bestimmung – Art. 31 ZPO – einer eingehenden und kritischen Würdigung. Zu diesem Zweck werden verschiedene, themenübergreifende Brücken geschlagen, namentlich zum materiellen Vertragsrecht und zum internationalen (Prozess-)Recht. Im Hauptteil wird zunächst die einschlägige Bestimmung im Kontext der Zivilprozessordnung lokalisiert, ihr Anwendungsbereich bestimmt und von anderen Bestimmungen abgegrenzt. Die prägenden Tatbestandsmerkmale der Norm – der Vertrag, die charakteristische Leistung und der Erfüllungsort – werden eingehend ausgelegt. Der abschliessende Teil bietet einen Überblick über die charakteristische Leistung und den Erfüllungsort ausgewählter Verträge.
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Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung, Martin Hedinger
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- 2011
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