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Vermögensnachfolgevollstreckung

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Eine Dauertestamentsvollstreckung eignet sich besonders, wenn der Erblasser seinen Willen spezifisch umsetzen möchte oder wenn unerfahrene Erben oder Vermächtnisnehmer bedacht werden sollen. Sie ist auch nützlich, wenn der Erbe insolvent ist oder drohende Vollstreckungen in sein Vermögen bestehen, sowie um Nachteile für sozialhilfeberechtigte Erben zu vermeiden, die ansonsten das Vermögen vor Bezug der Sozialhilfe verwerten müssten. In solchen Fällen kann es vorteilhaft sein, bereits zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen, wobei die Dauerverwaltungsvollstreckung oder ähnliche Konstruktionen auch bei Überlassungen, insbesondere von Grundbesitz, eingesetzt werden können. Steuerliche Gründe, wie die wiederholte Nutzung von Freibeträgen, sowie wirtschaftliche Motive, etwa die Begünstigung des Erwerbers durch Mieterträge, spielen hierbei eine Rolle. Zudem kann die Übertragung als „Preis“ für einen Pflichtteilsverzicht oder als „Gegenleistung“ für Versorgungszusagen des Erwerbers fungieren. Das Konzept der „Überlassungsvollstreckung“ wird in diesem Werk systematisch behandelt und der Fachöffentlichkeit zur Diskussion angeboten. Prof. Dr. Bernd Wegmann, Notar in Ingolstadt und Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht, präsentiert diese Thematik umfassend.

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Vermögensnachfolgevollstreckung, Bernd Wegmann

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2012
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