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Justitias "Emancipation" – zur Unabhängigkeit der Justiz in der schweizerischen Eidgenossenschaft 1798 – 1848

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Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein tragender Grundsatz des modernen Rechtsstaats. In der Schweiz dauerte es - nach den zwiespältigen Erfahrungen der Helvetik (1798-1803) - bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts, bis der moderne Rechtsstaat und mit ihm die richterliche Unabhängigkeit Gestalt gewannen. Die Verfeinerung der normativen Prinzipien stiess auf schwierige gesellschaftliche Voraussetzungen. Unter den Bedingungen einer patrimonialen Honoratiorenherrschaft stand die Unabhängigkeit der Justiz auf ausgesprochen tönernen Füssen. Die Rechtsprechung war ein probates und höchst effizientes Instrument, um soziale und politische Privilegien sowie die darauf beruhende Gesellschaftsordnung zu verteidigen. Der obrigkeitliche Wille dazu bestand nach 1803 fort, ungeachtet allmählich abflachender Herrschaftsstrukturen. Die vorliegende Studie untersucht, wie sich die Rechtsprechung seit Zusammenbruch des Ancien Régime in der Eidgenossenschaft zu einem formal-rationalen Rechtswesen im Sinne Max Webers ausdifferenzierte. Sie verfolgt strukturhistorische sowie ideengeschichtliche Prozesse und verifiziert diese konkret anhand der Justizgeschichte des Kantons St. Gallen.

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Justitias "Emancipation" – zur Unabhängigkeit der Justiz in der schweizerischen Eidgenossenschaft 1798 – 1848, Matthias Kradolfer

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2011
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