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Der Hannoversche Kommentar stellt in kompakter und zugleich systematischer Weise unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bückeburger Staatsgerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts sowie der Verfassungsgerichte und Staatsgerichtshöfe anderer Länder die einzelnen Artikel der Landesverfassung dar. Die Kommentierungen tragen den Bedürfnissen von Praxis und Wissenschaft umfassend Rechung, da sie sich nicht nur auf die Artikel der Landesverfassung selbst beschränken, sondern auch die das Landesverfassungsrecht konkretisierenden Normen des einfachen Gesetzesrechts oder des Geschäftsordnungsrechts behandeln. Die Kommentierungen in diesem Werk nehmen die Perspektive des Rechtsanwenders ein und geben neben der Erläuterung der Norm auch Informationen zur Staatspraxis. Insbesondere dort, wo niedersächsische Rechtsbesonderheiten existieren, wird auf wissenschaftliche Streitfragen genauer hingewiesen. Daneben berücksichtigen die Kommentierungen die jeweilige historische Entwicklung der Normen, wodurch die wissenschaftlichen Bedürfnisse weiter Berücksichtigung erfahren. Der Hannoversche Kommentar richtet sich damit als Standardwerk an Abgeordnete des Landtags, Ministerialbeamte, sonstige Verwaltungs- und Kommunalbeamte, Richter, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Studierende, Journalisten und politisch Interessierte.
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Hannoverscher Kommentar zur Niedersächsischen Verfassung, Volker Epping
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- 2012
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