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Soldaten, die sich im Zweiten Weltkrieg den Kriegsdienst entzogen, drohte die Todesstrafe, 'Selbstverstümmeler' und 'Simulanten' kamen vor das Kriegsgericht. Entdeckt wurden sie von Ärzten. Es waren die behandelnden Ärzte an der Front, die meldeten, und es waren die beratenden Ärzte, die begutachteten. Zu den Beratern gehörten während der Nazizeit alle, die in der Medizin Rang und Namen hatten. Das überraschende Ergebnis: Die Ärzte beurteilten die Selbstverstümmelung rigoroser als die Kriegsrichter. Das ärztliche Ethos wurde den militärische Zielen untergeordnet. Dabei blieb die Humanität oft auf der Strecke.
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Wehrmachtsmedizin und Militärjustiz, Gine Elsner
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- 2012
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