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Frauen als Wegbereiter des Rechts

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Zu den ersten deutschen Frauen, die Rechtswissenschaften studierten und juristische Staatsexamina ablegten, gehörten Marie Munk, Margarete Berent und Margarete Meseritz. Gemeinsam mit Marie Raschke gründeten sie 1914 den Deutschen Juristinnen-Verein, Vorläufer des heutigen Deutschen Juristinnen Bundes. Als Mitglied im Bund Deutscher Frauenvereine beteiligte sich der Verein an der Weimarer Reform des Familien-, Ehegüter-, Nichtehelichen- und Scheidungsrechts. Das neue Postulat der Gleichberechtigung in der Weimarer Reichsverfassung sollte Frauen zu neuen Rechten verhelfen, da die industrielle Revolution sie zur Erwerbsfrau machte. Trotz des aktiven und passiven Wahlrechts klaffte eine Divergenz zur Stellung der Frau im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900, das dem Ehemann das Alleinentscheidungsrecht in der Ehe zusprach. Er konnte die Arbeitsverträge seiner Frau kündigen und verwaltete das eheliche Vermögen allein. Eine Scheidung war nahezu unmöglich, und ledige Mütter waren rechtlich diskriminiert. Munk und Berent setzten sich für die Rechtsstellung der Frauen ein. Auf dem 33. Deutschen Juristentag überzeugte Munk führende Juristen von der Notwendigkeit einer Reform des Güterrechts. Emmy Rebstein-Metzger plädierte auf dem 36. Juristentag für familienrechtliche Reformen. Der Deutsche Juristinnen-Verein beteiligte sich auch in Printmedien an der Reformdiskussion. Obwohl die parlamentarischen Bestrebungen bis zur Machtergreifung Hitl

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Frauen als Wegbereiter des Rechts, Oda Cordes

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2012
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