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Die Kasernenstuben in Neuruppin

Historische Entwicklung und Einordnung in das Sachen- und Grundbuchrecht des Bundes und des Landes Brandenburg

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Die Kasernenstuben in Neuruppin (Brandenburg) wurden um das Jahr 1740 errichtet und gehören zu den ältesten erhalten gebliebenen Kasernenanlagen in Brandenburg-Preußen. Die denkmalgeschützten Stuben, acht kleine Wohnungen je Haus, wurden seinerzeit von König Friedrich II. an die Bewohner verschenkt. Sie dienen noch heute Wohnzwecken. Die Rechtsform des Eigentums an den Wohneinheiten wird unterschiedlich bewertet. Im Grundbuch sind die Stuben z. T. als ungetrennte Hofräume, z. T. als Miteigentumsanteile eingetragen – beides entspricht nicht der Rechtslage. Eine Klärung der Eigentumsform ist dringend geboten, um die Rechtsposition der Betroffenen zu sichern und die historisch wertvollen Anlagen zu erhalten. Die vorliegende Arbeit ordnet die Kasernenstuben als echtes Stockwerkseigentum nach Landesgewohnheitsrecht ein. Am Beispiel der Kasernenstuben schlägt sie allgemein eine landesgesetzliche Überleitung von echtem Stockwerkseigentum in Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor. Dabei bewertet sie kritisch die Praktikabilität einzelner Regelungen des WEG für kleinere Wohnanlagen.

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Die Kasernenstuben in Neuruppin, Alexander Schaumann

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2012
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