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Qualitätsmängel im Arzthaftungsprozess - brauchen wir ein Patientenrechtegesetz?

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Nach rund 20 Jahren Diskussion soll auf Bundesebene ein Patientenrechtegesetz verabschiedet werden, das Transparenz über die Rechte der Patientinnen und Patienten schaffen und deren Durchsetzung verbessern soll. Ziel ist es, die Patienten im Rahmen einer besseren Gesundheitsversorgung zu schützen und bei Behandlungsfehlern stärker zu unterstützen. Das XXIII. Kölner Symposium der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht behandelt die Frage, ob ein solches Gesetz aufgrund möglicher Qualitätsmängel im Arzthaftungsprozess notwendig ist und ob es tatsächlich den Anspruch erfüllt, die Patientenrechte zu stärken. Es wird diskutiert, ob die Rechtsposition des Patienten ausreichend ist, insbesondere hinsichtlich der Anhörung von Sachverständigen. Zudem wird die Notwendigkeit von Neuregelungen zur Aufklärungspflicht des Arztes erörtert oder ob die bestehende Rechtsprechung zur Aufklärung ausreicht, um das Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu gewährleisten. Die Beiträge beleuchten sowohl materielle als auch zivilprozessuale Rechtsfragen, die das Verhältnis zwischen Arzt und Patient im Arzthaftungsprozess betreffen. Auch wenn das geplante Gesetz als „Mangel an legislativer Eigenständigkeit“ (Prof. Dr. Dieter Hart, Universität Bremen) betrachtet wird, bleibt die Diskussion um die Patientenrechte im Arzthaftungsprozess relevant.

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Qualitätsmängel im Arzthaftungsprozess - brauchen wir ein Patientenrechtegesetz?, Benedikt Buchner

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2012
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