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Verteidigung im formellen Völkerstrafrecht

Dritter Weg zwischen Selbstverteidigung und notwendiger Verteidigung

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Für die Öffentlichkeit liegt die Funktion der (internationalen) Strafjustiz darin, (Kriegs-)Verbrecher zur Verantwortung zu ziehen und 'unschädlich' zu machen. Deren Verteidigungsrechte geraten kaum je in den Fokus, werden solche doch landläufig nicht für erforderlich gehalten. Entsprechend finden sie selbst in der akademischen Analyse nur stiefmütterliche Beachtung. Die vorliegende Untersuchung widmet sich deshalb rechtsvergleichend den Beschuldigtenrechten vor internationalen Strafgerichten. Zunächst erfolgt eine Vorstudie zur Natur von Völkerstrafverfahren im Spannungsfeld der Rechtskreise Common Law und Civil Law. Hernach stehen das Selbstverteidigungsrecht, dessen Ausübung und die damit einhergehenden Missbräuche in der völkerstrafrechtlichen Praxis im Vordergrund. Anschliessend werden die im Völkerstrafverfahren beteiligungsfeindlich ausgestaltete Drittverteidigung und die notwendige Verteidigung analysiert. Der Diskussionsteil wertet ihr Verhältnis zur Selbstverteidigung anhand völkerstrafrechtlicher Prozessmaximen aus. Hierbei entpuppt sich die in der Rechtsprechung vorherrschende Auffassung, wonach sich Drittverteidigung und Selbstverteidigung gegenseitig ausschliessen würden, als folgenschweres Fehlverständnis. Denn nur eine beteiligungsfreundliche (notwendige) Drittverteidigung kann zur hinreichenden Legitimation von Völkerstrafverfahren beitragen.

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Verteidigung im formellen Völkerstrafrecht, Urs Sutter

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2012
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