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Das Kunst- und Kulturrecht hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, insbesondere im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Grundlage eines modernen Rechtsrahmens für Kunst und Kultur. Die Debatte um eine Kulturstaatsklausel im deutschen Grundgesetz rückt die zentrale Rolle von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG in den Fokus, der als tragende Säule der "Kulturverfassung" in Deutschland gilt. Die garantierte Kunstfreiheit ist essenziell für die künstlerische Entfaltung und ein vielfältiges Kulturleben. Jedoch genügt ein individuelles Verständnis dieses Grundrechts nicht mehr den Ansprüchen eines komplexen Kunstlebens in der heutigen Gesellschaft. Die Kunstfreiheit muss als verfassungspolitische Wertentscheidung verstanden werden, die die Bedürfnisse des autonom operierenden Kunstsystems ernst nimmt und in einen adäquaten rechtlichen sowie kulturpolitischen Rahmen überführt. Eine zeitgemäße Interpretation der Grundrechte sollte zu einem erweiterten Verständnis von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG führen, das die rechtliche Autonomie des Kunstsystems garantiert und den Wert der Kunst in der postmodernen Gesellschaft rechtlich berücksichtigt. Die Arbeit entwickelt eine dogmatische Grundlage für ein systemisches Verständnis des Grundrechts und zieht Konsequenzen für die rechtliche Gestaltung der Kunst in der Gesellschaft. Zudem wird die Definition des verfassungsrechtlichen Kunstbegriffs entschärft und praxisnaher gestaltet, indem d
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Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als ein Grundrecht der Kunst, Sven Mißling
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