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Ley concursal

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Das an mehr als 100 Stellen umfassend reformierte spanische Konkursgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten, nachdem bereits mit Bekanntmachung im spanischen Staatsanzeiger diverse Änderungen wirksam geworden waren. Vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Situation und der sich rasant erhöhenden Zahl von Unternehmensinsolvenzen bestanden die Ziele der Reform insbesondere in der Vereinfachung, Beschleunigung und Kostenreduzierung des Verfahrens, der Professionalisierung der Konkursverwaltung, der rechtlichen Stärkung der Arbeitnehmer sowie weiterer Anreize zur frühzeitigen Verhandlung von Refinanzierungsabreden und Konkursvergleichen. So wurde insbesondere ein dem englischen „scheme of arrangement“ vergleichbares Institut zur Insolvenzabwendung eingeführt. Auch die Beantragung der Eröffnung eines Konkursverfahrens durch einen Gläubiger wurde attraktiver ausgestaltet. Im Falle der Liquidation wird die Abwicklung zwecks Erhaltung des Wertes der Konkursmasse beschleunigt. Der wichtigen Funktion des Konkursverwalters wird durch eine verstärkte Professionalisierung mittels der Möglichkeit der Bestellung von juristischen Personen Rechnung getragen. Verwalter sollen i. d. R. zukünftig einzelne Personen sein, um die Kosten der Insolvenzverwaltung zu senken. Gleichzeitig wird der Konkursverwalter verstärkt Verantwortung bei Schädigung der Konkursmasse bzw. für eine gläubigerorientierte Verwertung übernehmen. Diese Textausgabe mit der Übersetzung des spanischen Gesetzestextes einerseits sowie zusätzlichen hilfreichen Erläuterungen andererseits bietet dem Nutzer einen schnellen Einstieg und eine Übersichtliche Handhabung des spanischen Konkursrechts unter Berücksichtigung des deutschen insolvenzspezifischen Vokabulars.

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Ley concursal, Michael Fries

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2013
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