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Im letzten Jahr wurde eine Änderung des BBergG diskutiert, wobei die Bürgerbeteiligung zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Stuttgart 21 hat die Reform des Verwaltungsverfahrensrechts angestoßen, insbesondere durch frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Die CDU-Fraktion in NRW fordert eine Änderung des BBergG zur Stärkung dieser Beteiligung. Es soll eine Verpflichtung eingeführt werden, betroffene Gemeinden über Bergbauvorhaben zu informieren und Unternehmen zur regelmäßigen Veröffentlichung relevanter Geo-, Umwelt- und Monitoringdaten zu verpflichten. Bereits durch die Einbindung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Änderungsgesetz von 1990 gab es erhebliche Änderungen im BBergG. Die CDU fordert, dass die UVP integraler Bestandteil bergbaurechtlicher Planfeststellungsverfahren wird, insbesondere für Erdöl- und Erdgasförderungen. Fracking wirft zudem Fragen auf, da es erhebliche Umweltauswirkungen haben kann und bisher keine UVP nach bergrechtlichen Vorschriften vorgesehen ist. Der Band beleuchtet Reformüberlegungen, die Bewertung des BBergG aus Sicht der Betroffenen, sowie weitergehende Reformvorschläge. Aktuelle Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf Fracking und die rechtlichen Aspekte von Bergbaufolgelandschaften, werden ebenfalls behandelt. Abschließend wird die Notwendigkeit einer Bergrechtsreform im Kontext des Unionsrechts erörtert, um die Diskussion zu versachlichen und wesentliche Aspekte hervorzuheben.
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Bergrechtsreform und Fracking, Walter Frenz
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- 2013
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