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Die Beschränkung kommunalen Planungsermessens durch gemeindliche Planungspflichten bei der Bauleitplanung

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Die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG umfasst neben dem Recht der Gemeinden zur eigenständigen Bauleitplanung grundsätzlich auch das Recht von einer Bauleitplanung abzusehen. Der Autor untersucht, in welchen Konstellationen eine Gemeinde abweichend hiervon zu einer Bauleitplanung verpflichtet sein kann und wie diese Planungspflichten dogmatisch einzuordnen sind. Hierzu analysiert er verschiedene Normen des Baugesetzbuches auf die Frage hin, ob und unter welchen Voraussetzungen diese eine Erstplanungs- oder Anpassungspflicht für eine Gemeinde begründen können. Anlass für die Untersuchung gaben die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zum Designer-Outlet-Center Zweibrücken sowie zum Gewerbepark Mülheim-Kärlich.

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Die Beschränkung kommunalen Planungsermessens durch gemeindliche Planungspflichten bei der Bauleitplanung, Rene Schmidt

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2013
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