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Justizvollzug in Bewegung

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Seit über 30 Jahren ist der Strafvollzug in Deutschland auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet. Schon längst kann dieses Ziel als verfassungsrechtlich anerkannt gelten. Das Strafvollzugsgesetz fordert einen „Behandlungsvollzug“, und alle Länder, die seit der Föderalismusreform eigene Gesetze eingeführt haben, halten daran fest. Die im Sommer 2013 in Kraft getretenen Gesetze der Länder über den Vollzug der Sicherungsverwahrung orientieren sich mit gewissen Modifikationen ebenfalls an diesem Ziel. Auf der anderen Seite gerät der Justizvollzug in der Öffentlichkeit immer wieder unter Rechtfertigungsdruck. Nicht selten geht es um spektakuläre Einzelfälle oder „besondere Vorkommnisse“. Sie lenken eher ab von solchen Entwicklungen, die eine Vielzahl von Gefangenen und Bediensteten zumindest mittelbar betreffen. Der vorliegende Band, der auf eine Tagung im Herbst 2012 zurückgeht, beschäftigt sich mit wichtigen Themen, die den Justizvollzug zurzeit bewegen: unterschiedliche Entwicklungen der Gefangenenzahlen in Deutschland und vergleichbaren Ländern, Gewalt und Gewaltprävention, Übergangsmanagement im Anschluss an die Entlassung sowie den Umgang mit „gefährlichen Straftätern“, insbesondere Sicherungsverwahrung und Therapieunterbringung.

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Justizvollzug in Bewegung, Axel Dessecker

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2013
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