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Das am 26.2.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten bündelt die bisherigen Regelungen zum Behandlungsvertrag und normiert durch die Rechtsprechung entwickelte Bestimmungen. Es schafft eine klare gesetzliche Grundlage für das Rechtsverhältnis zwischen Behandelndem und Patient. Die Erklärung der gesetzlichen Regelungen der §§ 630a - 630h BGB erfolgt in verständlicher Weise, wobei das Synallagma von Rechten und Pflichten im Vordergrund steht. Der Behandlungsvertrag sorgt für Transparenz: Der Behandelnde erhält einen Überblick über seine Pflichten, während der Patient informiert wird, welche Pflichten erfüllt wurden. Thematisiert werden unter anderem der Behandlungsvertrag, Behandlungs- und Arzthaftungsrecht sowie Informationspflichten und Vorgehensweisen bei Behandlungsfehlern. Am Ende des Werkes finden sich zwei Checklisten für die Praxis, die die Informationen für Behandelnde und Patienten zusammenfassen. Für das Verständnis werden relevante Gesetzestexte abgedruckt. Vorteile sind die Aktualität zum Inkrafttreten des Gesetzes, eine komprimierte Darstellung für die Praxis, eine objektive Sichtweise für beide Seiten und die Checklisten für einen schnellen Überblick. Die Autorin, Prof. Dr. Ute Walter, ist Expertin im Medizinrecht und lehrt an der Universität Regensburg. Die Zielgruppe umfasst Patienten, Krankenhäuser, Ärzte sowie Rechtsanwälte und Richter, die sich über Neuerungen
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Das neue Patientenrechtegesetz, Ute Walter
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- 2013
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