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Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG

Inhalt des Gesetzes und Kurzkommentierung

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In der Vergangenheit haben Kreditinstitute einen Großteil der Zahlungsverkehrsgeschäfte erbracht, da eine Banklizenz die Voraussetzung für das Betreiben des Giro-Geschäfts war. Die nicht unter das Girogeschäft fallenden Zahlungsverkehrsgeschäfte konnten dagegen von Unternehmen außerhalb jeglicher Finanzaufsicht ausgeführt werden. Mit dem Inkrafttreten des ZAG begann hier ein neues Kapitel: Sämtliche Zahlungsverkehrsgeschäfte (außer Wechsel und Scheck) sind als Zahlungsdienste im ZAG zusammengefasst worden. Ihr Betreiben setzt nun eine Vollbanklizenz oder eine Zulassung als Zahlungsinstitut voraus. Diese Zusammenfassung und Kurzkommentierung enthält zu jeder einzelnen Vorschrift die erforderlichen erläuternden Ausführungen und gibt damit dem Praktiker für seine tägliche Arbeit einen Überblick und Hilfestellung für die Anwendung der gesetzlichen Regelungen. In der vorliegenden dritten Auflage sind die Vorschriften des SEPA-Begleitgesetzes sowie der SEPA-Migrationsverordnung, die zu Ergänzungen des ZAG geführt haben, berücksichtigt worden. Außerdem sind die einschlägigen Merkblätter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie der Deutschen Bundesbank eingearbeitet worden. Ein Glossar zum Zahlungsdiensterecht erläutert die Fachbegriffe.

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Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG, Christian Koch

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2013
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