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De facto und shadow directors im englisch-deutschen Rechtsvergleich

Zugleich ein Beitrag zur Lehre vom fehlerhaften Bestellungsverhältnis und zum faktischen Organ

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Diese rechtsvergleichende Arbeit behandelt die Frage, wie in der englischen und in der deutschen Rechtsordnung Personen behandelt werden, die nicht ordnungsgemäß zum director bzw. Organ einer Gesellschaft bestellt worden sind, jedoch in ähnlicher Weise auf die Gesellschaft Einfluss nehmen. Es werden die Voraussetzungen und Regelungen des de facto und shadow directors im englischen Recht und deren funktionale Äquivalente im deutschen Recht erörtert. Dabei setzt sich die Arbeit kritisch mit den deutschen Lehren vom fehlerhaften Bestellungsverhältnis und vom faktischen Organ auseinander und zeigt Parallelen und Unterschiede zum englischen Recht auf.

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De facto und shadow directors im englisch-deutschen Rechtsvergleich, Dennis Nadwornik

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2013
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