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Der Kommentar bietet praxisnahe Erläuterungen zu den relevanten Vorschriften des Wohnungseigentumsrechts. In der 5. Auflage liegt der Fokus auf den seit der Vorauflage ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen, insbesondere zu folgenden Themen: - Saldenliste und Jahresabrechnung: Der Beschluss der Wohnungseigentümer zur Genehmigung der Jahresabrechnung ist nicht allein anfechtbar, wenn der Verwalter eine freiwillig erstellte Saldenliste entgegen vorheriger Ankündigung nicht an die Wohnungseigentümer versendet oder nicht in der Eigentümerversammlung zur Einsicht vorlegt. - Schadensersatzansprüche gegen säumige Hausgeldschuldner: Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist alleinige Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung des Wohngeldes. Kommt ein Wohnungseigentümer seiner Zahlungspflicht nicht nach, können nur Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht werden, nicht jedoch von einzelnen Wohnungseigentümern. - Stimmrechtsvermehrung und Majorisierung: Bei Anwendung des Kopfstimmrechts entsteht ein neues Stimmrecht, wenn ein Wohnungseigentümer das Alleineigentum an einer Einheit auf eine juristische Person überträgt, die dann nicht generell vom Stimmrecht ausgeschlossen ist. Ein Stimmrechtsausschluss wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens ist nur unter engen Voraussetzungen möglich; es genügt nicht, dass ein Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht oder ein Wohnungseigentümer aufgrund sei
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WEG Kommentar, Olaf Riecke
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- 2019
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