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Die Ablieferung nach § 817 Abs. 2 ZPO

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Der Akt der Ablieferung ist als eigentumsgestaltender Vorgang das Kernstück der zivilprozessualen Mobiliarverwertung. So klar das Ziel der Eigentumsgestaltung- eine Umsetzung der gepfändeten Sache in Geld - ist, so unklar bleibt bis heute die Frage der Voraussetzungen dieser Gestaltungswirkung. Das Detailproblem des Eigentumserwerbs bei Versteigerung einer im Dritteigentum befindlichen Sache bildet den Ansatzpunkt für die Diskussion grundsätzlicher dogmatischer Fragen: Im Vordergrund stehen insoweit die Bewertung der Rechtsnatur der Ablieferung sowie die Frage, ob in der Mobiliarverwertung ein originärer oder derivativer Erwerbstatbestand vorliegt. Unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung einerseits der Mobiliarverwertung, und andererseits des Rechts eigentumsgestaltender Hoheitsakte an sich, widmet sich Simon Müller den genannten Fragen.

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Die Ablieferung nach § 817 Abs. 2 ZPO, Simon Müller

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2014
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