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Mit dem neuen Gesetz über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961, das am 1. Januar 1962 in Kraft tritt, wird der unklare Rechtszustand im Kreditwesen seit Kriegsende beseitigt. Die interessierten Kreise betrachten das Gesetz als ausgewogene Grundsatzgesetzgebung, die die notwendige Einflussnahme des Staates auf die Kreditinstitute ermöglicht, ohne deren Geschäftspolitik zu stören. Es schließt sowohl Lücken eines Rahmen gesetzes als auch die Gefahren eines perfektionistischen Gesetzes aus. Dieses Gesetz wird auf lange Sicht die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Beurteilung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Fragen der Kreditwirtschaft darstellen. Zur Erläuterung der Zielsetzung und Anforderungen haben zwei angesehene Fachleute eine systematische Einführung und einen Kommentar verfasst. Dr. Earl Zimmerer, ehemaliger Direktor einer Großbank und derzeit geschäftsführender Gesellschafter einer Finanzierungsgesellschaft, verfasste die Einführung und betonte die Änderungen im Vergleich zum bisherigen Recht. Dr. Herbert Schönle, außerordentlicher Professor für deutsches Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Genf, kommentierte die einzelnen Normen des Gesetzes.
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Kreditwesengesetz, Carl Zimmerer
- Langue
- Année de publication
- 1962
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