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Das bisherige „Landesheimgesetz für Baden-Württemberg“ wurde vollständig überarbeitet und durch das neu geschaffene „Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege“ (WTPG), ersetzt. Das neue Gesetz nimmt in Baden-Württemberg erstmals „ambulant betreute Wohngemeinschaften“ in seinen Anwendungsbereich auf, wodurch es nicht nur für (voll-)stationäre Versorgungseinrichtungen ein hohes Maß an Praxisrelevanz hat. Auch ambulante Pflegedienste, die in Wohngemeinschaften tätig werden, sowie die Betreiber von Wohngemeinschaften, sind nun gut beraten, sich mit diesem Gesetz auseinanderzusetzen. Des Weiteren sieht das Gesetz eine Stärkung des Bewohnerschutzes, der Transparenz und der Teilhabe vor. Hierzu werden Beratungspflichten der zuständigen Behörde und Transparenzgebote für die betreffenden Einrichtungsträger begründet sowie je nach Einrichtungsform Bewohnerbeiräte, Fürsprechergremien, Angehörigen- und Betreuerbeiräte vorgesehen.
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Praxiskommentar Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege, Sebastian A. Froese
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- 2015
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