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Wirtschaftskriminalität – Erkenntnisgewinn durch das Steuerverfahrensrecht?

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Der Verfasser untersucht, ob das steuerrechtliche Instrumentarium Erkenntnisse zu wirtschaftskriminellen Straftaten liefern kann. Er beginnt mit der These Hassemers, die besagt, dass vor weiteren Eingriffen in die Freiheitsrechte andere Rechtsgebiete, wie das Steuerrecht, für die Sicherheitspolitik genutzt werden sollten. Der Autor stellt fest, dass die Kompetenzverteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden klar ist, jedoch die Zusammenarbeit oft an den Selbstverständnissen und Zuständigkeiten der Behörden scheitert. Das im Detail analysierte Instrumentarium des Steuerrechts, das der Finanzverwaltung zur Kontrolle und Verfolgung steuerlich relevanter Vorfälle dient, bringt keinen Erkenntnisgewinn in Bezug auf wirtschaftskriminelle Straftaten, da es auf die Aufgaben der Finanzbehörde zur Sicherung des staatlichen Steueranspruchs zugeschnitten ist. Der Verfasser sieht die Ausgangsthese auch aus weiteren Gründen als widerlegt an: Tätigkeiten der Finanzbehörde außerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit im Bereich der allgemeinen (Wirtschafts-)Kriminalität sind rechtswidrig. Zudem stellen Steuerrecht, Geldleistungspflichten und Steuerstrafrecht Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger dar. Der Autor schlussfolgert, dass trotz der umfassenden Befugnisse der Finanzbehörden nicht erwartet werden kann, dass sie einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung von (Wirtschafts-)Kriminalität leisten.

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Wirtschaftskriminalität – Erkenntnisgewinn durch das Steuerverfahrensrecht?, Benjamin Ehrlich

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2015
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