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20 Jahre Unionsbürgerschaft

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Am 1. November 2013 jährte sich die Einführung der Unionsbürgerschaft zum zwanzigsten Mal. In diesen zwanzig Jahren erhielten die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger durch die dynamische Rechtsprechung des EuGH einen umfassenden Anspruch auf Gleichbehandlung. Dieser resultiert aus den allgemeinen Bestimmungen zur Unionsbürgerschaft in Art. 20 AEUV, dem Recht der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Freizügigkeit in Art. 21 AEUV und dem allgemeinen Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit in Art. 18 AEUV. Diese Normtrias eröffnet den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern in anderen Mitgliedstaaten den Zugang zu Rechten, die bislang eigenen Staatsangehörigen vorbehalten waren. Diese Rechte reichen von sozialen Rechten bis zu nationalen Grundrechten. Vor diesem Hintergrund werden in zehn Beiträgen zunächst die Grundlagen und die Konzeption sowie der Kerngehalt der Unionsbürgerschaft dargestellt und darauf aufbauend die soziale, die politische und die rechtsstaatliche Dimension der Unionsbürgerschaft analysiert.

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20 Jahre Unionsbürgerschaft, Werner Schroeder

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2015
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